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Quartalsabrechnung: Nutzen Sie die automatische VorprüfungMit Erklärvideo im Mitgliederbereich


Der Quartalswechsel steht bevor. Damit rückt auch die Abgabefrist für die Abrechnung des zweiten Quartals näher. Bis Montag, den 8. Juli 2024, muss der KV RLP Ihre Abrechnungsdatei vorliegen. Nutzen Sie die verbleibende Zeit und prüfen Sie Ihre Abrechnung online mit der automatischen Vorprüfung – und zwar schon vor der finalen Abgabe. Die automatische Vorprüfung steht Ihnen im Mitgliederbereich der KV RLP zur Verfügung. Sie hilft Ihnen, sachlich-rechnerische Berichtigungen Ihrer Abrechnung zu vermeiden.

Prüfprotokoll

Die automatische Vorprüfung deckt Unstimmigkeiten in der Abrechnung auf, unter anderem Gebührenordnungspositionen, die nicht nebeneinander abgerechnet werden dürfen. Auch fehlende Genehmigungen für bestimmte Leistungen werden so identifiziert. Nach jeder automatischen Vorprüfung wird ein Protokoll mit Korrekturhinweisen erstellt. Anhand dessen können Sie die nötigen Korrekturen im Praxisverwaltungssystem vornehmen und anschließend eine berichtigte Abrechnungsdatei hochladen. 

Gut zu wissen: Auch diese wird dann wieder automatisch vorgeprüft und mit einem Prüfprotokoll versehen. Schließlich muss die Abrechnungsdatei nur noch finalisiert und zusammen mit der Sammelerklärung an die KV RLP übermittelt werden. Im Idealfall haben Sie vorher alle Korrekturhinweise bearbeitet. Sind nach der finalen Abgabe dennoch sachlich-rechnerische Berichtigungen nötig, werden sie Ihnen per Post nach der Abrechnungsbearbeitung durch die KV RLP zugestellt.

Erklärvideo: So funktioniert die automatische Vorprüfung 

Die automatische Vorprüfung ist auch noch einmal anschaulich im Video erklärt. Sie finden es im Mitgliederbereich der KV RLP.

Bei Fragen rund um die automatische Vorprüfung sowie zum Prüfprotokoll unterstützen Sie gerne die Ihnen bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Abrechnungsteams. 

Kontakt

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