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RSV-Primärprophylaxe mit Nirsevimab (Beyfortus®)Ergänzung zum Nachrichtentext vom 23. September 2024

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat mitgeteilt, dass auch vor/in der 10. Kalenderwoche (KW) geborene Kinder Anspruch auf eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab haben.

Nach Angabe des Herstellers Sanofi liegt ein zulassungskonformer Einsatz für Kinder, die sich rein kalendarisch in der zweiten RSV-Saison befinden, aber nach Expositionsgesichtspunkten erst in ihrer ersten RSV-Saison sein könnten, vor.

Damit ist eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch für ältere Säuglinge im ersten Lebensjahr möglich.

Individuelle Betrachtung

Bei der Entscheidung, ob eine Prophylaxe für Säuglinge, die vor/in der 10. KW geboren sind und vor allem für diejenigen, die gegen Ende ihrer ersten RSV-Saison geboren wurden, soll die individuelle Situation berücksichtigt werden.

STIKO-Empfehlung

Die STIKO empfiehlt für die individuelle Einschätzung unter anderem folgende Punkte zu beachten:

  • Zeitpunkt der Geburt
  • die Wahrscheinlichkeit eines Kontakts mit dem Respiratorischen Synzitial Virus in der vergangenen RSV-Saison (die bereits in der 10. Kalenderwoche 2024 endete)
  • die zeitliche und regionale Ausdehnung der vergangenen RSV-Saison
  • die Lebensumstände des Kindes (hat es beispielsweise Geschwister)

Durch die nun erfolgte Konkretisierung der Zulassung für Beyfortus® durch den Hersteller und die Erklärung der Ständigen Impfkommission (STIKO), die den zeitlichen Verlauf der RSV-Saison konkretisiert, ist die Umsetzung der RSV-Prophylaxeverordnung möglich.
 

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