Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können ihrer unheilbar kranken Patientin oder ihrem unheilbar kranken Patienten eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung in vertrauter Umgebung ermöglichen.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
SAPV ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird durch spezielle SAPV Teams erbracht, die mit den Krankenkassen entsprechende Versorgungsverträge abgeschlossen haben. Im Team arbeiten Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und Kooperationspartner eng zusammen.
SAPV-Richtlinie
Die Richtlinie regelt die Verordnung, die Anspruchsvoraussetzungen, den Inhalt und den Umfang der SAPV sowie die Zusammenarbeit der einzelnen Leistungserbringer.
Anspruch und Verordnung
Anspruchsberechtigt sind Personen, die an unheilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankungen leiden, dass sie dadurch eine begrenzte Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten haben. Außerdem müssen diese Erkrankten eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, die nach den medizinischen und pflegerischen Erfordernissen auch ambulant, im Haushalt dieser schwerstkranken Menschen oder in stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden kann.
Die Verordnung erfolgt auf Vordruckmuster 63 und bedarf der Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse.