In seinen Sitzungen am 21. Juli 2022 und am 20. Oktober 2022 hat der G-BA Anpassungen in der "Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung" (MVV-RL) für die Aufnahme der stereotaktischen Radiochirurgie zur Behandlung von interventionsbedürftigen Vestibularisschwannomen sowie zur Behandlung von Hirnmetastasen beschlossen und als neue Nummern "40." bzw. "41." in die Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" aufgenommen. Die Beschlüsse sind am 25. November 2022 (Vestibularisschwannome) sowie am 14. Januar 2023 (Hirnmetastasen) in Kraft getreten.
KBV und GKV-Spitzenverband konnten hierzu bisher keine Einigung zur Aufnahme neuer GOP in den EBM erzielen. Da die Umsetzungsfrist von sechs Monaten (nach § 87 SGB V Absatz 5b) für die Indikation "Vestibularisschwannome" bereits abgelaufen ist, greift diesbezüglich die gesetzliche Regelung zur Kostenerstattung (§ 13 Abs. 3 SGB V). Versicherte Personen können diese Leistung im Wege der Kostenerstattung erhalten. Der Kostenerstattungsanspruch (gemäß § 13 Abs. 3 SGB V) gilt solange, bis die Aufnahme entsprechender GOP in den EBM vereinbart wurde.