Die KV RLP weist hiermit frühzeitig auf folgende Problematik hin: 23-valente Polysaccharid-Impfstoffe könnten zukünftig bei Erwachsenen aus den Standardimpfungen herausfallen.
Neue STIKO-Empfehlung
Hintergrund ist eine entsprechende STIKO-Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung vom 28. September 2023. Diese sieht vor, zukünftig bei Standardimpfungen von Personen ab 60 Jahren auf 23-valente Polysaccharid-Impfstoffe zu verzichten. Auch bei Indikationsimpfungen von Personen ab 18 Jahren soll die sequentielle Impfung ausbleiben, weshalb sich der Einsatz von PPSV23-Impfstoffen voraussichtlich reduzieren kann. Lediglich für Kinder ab dem Alter von 2 Jahren und Jugendliche mit bestimmten Vorerkrankungen ist noch eine sequentielle Impfung unter anderem mit PPSV23 vorgesehen.
G-BA und SI-RL
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der G-BA in der Regel den Empfehlungen der STIKO folgt und entsprechende Beschlüsse fasst, um die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) dahingehend anzupassen.
Nach einer Beschlussfassung legt der G-BA dem Bundesministerium (BMG) seine Beschlüsse zur Prüfung vor. Dieses hat das Recht, die vorgelegten Beschlüsse innerhalb einer Zwei-Monatsfrist zu beanstanden. Bleibt das Beanstanden des Beschlusses aus, folgen das Veröffentlichen im Bundesanzeiger und Inkrafttreten.
Erst anschließend dürfen die Impfungen nach den Vorgaben in Anlage 1 der SI-RL zu Lasten der Krankenkassen verordnet und durchgeführt werden.
Angedachte Vorgehensweise laut STIKO
Zukünftig ist zur Standardimpfung von Personen ab 60 Jahren ein 20-valenter Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff (PCV20) vorgesehen.
Auch Indikationsimpfungen für Personen ab 18 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung sowie Personen mit einer beruflichen Indikation sind – nach derzeitigem Stand – mit 20-valenten Impfstoffen als GKV-Leistung geplant.
Eine sequentielle Impfung, unter anderem mit PPSV23, ist weiterhin für Kinder ab dem Alter von 2 Jahren und Jugendliche mit bestimmten Vorerkrankungen vorgesehen.
Aus diesen Gründen empfiehlt die KV RLP, größere Vorräte an 23-valenten Polysaccharid-Impfstoffen (PPSV23) abzubauen und bei Bedarf in kleinen Mengen nach zu ordern.