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Suchtmedizinische Grundversorgung: KV RLP fördert ZusatzweiterbildungJetzt Antrag stellen

Bereits seit vielen Jahren besteht für Suchtpatientinnen und Suchtpatienten ein großer Behandlungsbedarf. Um diesem gerecht zu werden, braucht es Ärztinnen und Ärzte, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Diese können Interessierte in der speziellen "Zusatzweiterbildung suchtmedizinische Grundversorgung" erwerben.

Die KV RLP fördert die Zusatzweiterbildung einmalig mit 500 Euro. Antragsberechtigt sind alle ärztlich tätigen Mitglieder der KV RLP, die die Voraussetzungen nach der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung erfüllen.

Nähere Informationen zur Förderung erhalten Interessierte unter: foerderung@kv-rlp.de 

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