Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche ist am 12. April in Kraft getreten. Die Entscheidung zur Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) steht jedoch noch aus.
Der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen muss nun innerhalb von sechs Monaten beraten, inwieweit der EBM angepasst werden muss. Wenn dies erfolgt ist, kann die Systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden.
Die Systemische Therapie ist ein Psychotherapieverfahren, das die sozialen Beziehungen innerhalb einer Familie oder Gruppe in den Blick nimmt. Für Erwachsene ist sie bereits seit dem Jahr 2020 GKV-Leistung. KV RLP-Vorstandsmitglied Peter Andreas Staub bemerkt dazu: "Wir bewerten den Ansatz der Systemischen Therapie positiv, weil sie in Konflikten beispielsweise zwischen Kindern und Jugendlichen mit ihren Eltern direkt und gegenwartsbezogen auf Lösungen eingeht. Nachdem es diese Therapieform für Erwachsene schon länger gibt, steht sie nun bald endlich auch für Kinder und Jugendliche zur Verfügung."
Als ambulante GKV-Leistung können dann alle Berufsgruppen die Systemische Therapie erbringen, die für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen qualifiziert sind und eine Weiterbildung für dieses Verfahren abgeschlossen haben. Voraussetzung ist außerdem eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.