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Telematikinfrastruktur: neue Sicherheitsvorgaben bei der Beantragung eines PraxisausweisesÄnderungen ab 3. April

Für die Ausgabe von Praxisausweisen zur Nutzung der Telematikinfrastruktur gelten ab dem 3. April neue Sicherheitsanforderungen. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, die eine neue oder eine Folge-SMC-B-Karte beantragen, müssen dann ein sogenanntes sicheres Identifizierungsverfahren durchlaufen. Dies fordert die gematik.

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