Die Finanzkommission Gesundheit hat ihren Maßnahmenkatalog vorgestellt. Die Vorschläge zur Streichung der Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sowie zur pauschalen Begrenzung von Vergütungsanstiegen stoßen im Vorstand der KV RLP auf entschiedenen Widerstand.
“Hier wird nicht reformiert, hier wird gekürzt – und zwar zulasten der Patientinnen und Patienten”, erklärt der Vorstandsvorsitzende der KV RLP, San.-Rat Dr. Peter Heinz. “Wer die TSVG-Vergütung streicht, streicht Termine. Millionenfach.”
Die Konsequenzen seien absehbar: Niedergelassene Praxen würden ihr Leistungsangebot zwangsläufig an die weiter eingeschränkten finanziellen Rahmenbedingungen anpassen müssen. “Das bedeutet nichts anderes als weniger Sprechstunden, weniger Behandlungen und längere Wartezeiten”, so San.-Rat Dr. Heinz. Schon jetzt zeigen Analysen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland, dass die Entwicklung der Einnahmen der Praxen deutlich hinter dem Kostenanstieg zurückbleibt.
Aus Kürzungen werden reale Versorgungsausfälle
Schon jetzt werden mehr als 40 Millionen fachärztliche Termine ohne Vergütung erbracht. “Die Politik verlässt sich seit Jahren darauf, dass Praxen Versorgungslücken stillschweigend auffangen. Dieses System ist am Limit – und darüber hinaus”, stellt der KV RLP-Chef klar. “Wer jetzt weiter kürzt, riskiert einen offenen Versorgungsbruch.” Dabei leisten die Praxen den überwältigenden Teil der medizinischen Versorgung. “97 Prozent aller Behandlungen finden ambulant statt. Die Kürzungen greifen das Fundament unseres Gesundheitssystems an”, warnt Dr. Andreas Bartels, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV RLP. “Diese Entscheidung wird sich nicht wegmoderieren lassen – sie wird spürbar sein, in jedem Wartezimmer.”
Eine weitere Maßnahme aus dem Katalog der Kommission ist die Streichung der Pauschalen zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung. “Wir sehen die Pauschalen als wichtigen Bestandteil einer fairen ärztlichen Vergütung an und nicht wie die Mitglieder der Finanzkommission als eine Zuschlagszahlung, der keine zusätzliche Leistung gegenübersteht”, macht Dr. Bartels deutlich.
“Erst werden Honorare um 4,5 Prozent gekürzt, und nun sollen Psychotherapieleistungen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückgeführt und damit weiter reduziert werden – das ist ein Schritt rückwärts und schlichtweg nicht hinnehmbar”, empört sich KV RLP-Vorstandsmitglied und Psychotherapeut Peter Andreas Staub.
In ungewöhnlicher Deutlichkeit richtet sich der Vorstand an die politisch Verantwortlichen: “Wer funktionierende Versorgung mutwillig schwächt, muss den Mut haben, dies den Bürgerinnen und Bürgern offen zu erklären – und die Folgen zu tragen.”
Maßnahmen zu Bürgergeld, Alkohol, Tabak und Zucker positiv bewertet
Andere Vorschläge der Kommission werden hingegen ausdrücklich begrüßt. Dazu zählt die Empfehlung, die Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger nicht länger der Versichertengemeinschaft aufzubürden. Auch höhere Abgaben auf Alkohol und Tabak sowie die Einführung einer Zuckersteuer bewertet der Vorstand der KV RLP als richtige Schritte. “Aber eines ist klar: Dieses Geld gehört ins Gesundheitswesen”, so Dr. Bartels. “Es darf nicht als Lückenfüller für den Haushalt missbraucht werden.”
Die Pläne der Finanzkommission im vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Bereich seien kein Beitrag zur Stabilisierung, sondern ein direkter Angriff auf die ambulante Versorgung, so das Fazit des KV RLP-Vorstands. Offensichtlich sei man entschlossen, das Denkverbot in Richtung Selbstbeteiligung bestehen zu lassen. Ein Solidarsystem, dessen Mitglieder keinerlei Verantwortung tragen müssen, sei zum Scheitern verurteilt. Der Vorstand fordert Gesundheitsministerin Warken auf, dies bei Auswahl und Umsetzung der Maßnahmen zu bedenken – bevor aus Kürzungen reale Versorgungsausfälle werden.