Sie ist bundesweit das am häufigsten eingesetzte bildgebende Untersuchungsverfahren – die Ultraschalldiagnostik. Zugleich gelten für sie hohe Qualitätsanforderungen. Was Ärztinnen und Ärzte hierzu wissen sollten, fasst die KBV in ihrem neuen 24-seitigen Serviceheft "Ultraschalldiagnostik" zusammen.
Mithilfe der Ultraschalldiagnostik lässt sich fast jedes organische Gewebe untersuchen und bildlich darstellen. Wenn Ärztinnen und Ärzte die Methode im vertragsärztlichen Bereich einsetzen wollen, müssen sie zunächst ihre fachliche Befähigung nachweisen. So ist vorgeschrieben, dass sie bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung eine Genehmigung beantragen, in diesem Fall bei der KV RLP.
Hinweise zu Ultraschallkursen und Qualifikationsprüfungen
Ein Weg zur Genehmigung ist das Absolvieren von Ultraschallkursen. Im Heft wird erläutert, was dazu gehört und nach welchen Kriterien die Kurse ausgewählt werden können. Ein weiteres Thema sind Qualitätsprüfungen. Zwar erteilt die KV RLP ihre Genehmigung im Allgemeinen unbefristet. Zur Qualitätssicherung werden aber die ärztliche Dokumentation (Stichprobenprüfung) und die technische Leistungsfähigkeit des Gerätes (Konstanzprüfung) regelmäßig einer Überprüfung unterzogen. Im Serviceheft wird vorgestellt, warum die Prüfungen sinnvoll sind, wie sie ablaufen und welche Fehler Kolleginnen und Kollegen mit einfachen Mitteln vermeiden können.
Das Serviceheft "Ultraschalldiagnostik" kann als PDF auf der Website der KBV in der Mediathek heruntergeladen werden.