Webcode 667119

Verordnungen für Soldatinnen und Soldaten der BundeswehrInfoblatt

Arznei- und Verbandmittel sowie Heil- und Hilfsmittel dürfen Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten grundsätzlich nur von Ärztinnen und Ärzten der Bundeswehr verordnet werden. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich Verordnungen im Notfall. Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt "Verordnungen für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr".

Zum Infoblatt

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

fliegendes Papierflugzeug

Mit KV INFO, dem Newsletter der KV RLP, sind Sie stets gut informiert.

jetzt abonnieren