Arznei- und Verbandmittel sowie Heil- und Hilfsmittel dürfen Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten grundsätzlich nur von Ärztinnen und Ärzten der Bundeswehr verordnet werden. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich Verordnungen im Notfall. Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt "Verordnungen für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr".
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