Die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr nutzen viele Praxen, um Urlaub zu nehmen. Auch im Hinblick auf noch auszustellende Verordnungen ist es wichtig, sich vor dem Urlaub mit der Vertretungspraxis über die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit abzustimmen.
Die KV RLP empfiehlt, den Patientinnen und Patienten Medikamente rechtzeitig vor den Feiertagen und in ausreichender Menge zu verordnen bzw. ein Folgerezept auszustellen.