Ab dem 1. Oktober 2024 ist das Verwenden einer KBV-zertifizierten Praxissoftware für die GKV-Verschreibung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) Pflicht. Dies betrifft ausstellende Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie alle medizinischen Einrichtungen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Die Praxissoftware soll laut KBV einen vollständigen Überblick über die verschiedenen DiGA bieten.
Das Ausstellen von DiGA erfolgt derzeit auf dem Muster 16 (kein eRezept).