In Deutschland fehlen jährlich durchschnittlich fast 2.500 ärztliche Nachbesetzungen, um die derzeitige medizinische Versorgungsleistung bis 2040 aufrechtzuerhalten. Das geht aus aktuellen Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hervor. Auch in Rheinland-Pfalz ist nach Berechnungen der KV RLP der Nachbesetzungsbedarf hoch.
Über alle Versorgungsbereiche hinweg betrachtet, steigt der jährliche Nachbesetzungsbedarf bis 2025 in Deutschland auf knapp 16.000 Medizinerinnen und Mediziner, so die Zi-Studie. Erst danach sinkt er allmählich leicht ab. Bis 2040 sind nach der Prognose pro Jahr knapp 12.000 Stellen nachzubesetzen. Im Vergleich zwischen dem vertragsärztlichen und dem stationären Sektor sowie sonstigen Bereichen zeigt sich, dass der Nachbesetzungsbedarf im vertragsärztlichen Sektor kurz- und mittelfristig am größten ist. Maßgeblicher Grund hierfür ist, dass selbstständige und angestellte Vertragsärztinnen und -ärzte im Jahr 2021 durchschnittlich älter sind als die im Krankenhaus angestellten Ärztinnen und Ärzte. Der Nachbesetzungsbedarf an niedergelassenen Haus- und Fachärztinnen und -ärzten beträgt bis 2030 jährlich rund 8.000 bis 9.000 Köpfe. Bis zum Jahr 2040 sinkt diese Zahl auf knapp 5.000 pro Jahr ab.
Auch in Rheinland-Pfalz drohen erhebliche Versorgungslücken, wie die Versorgungsforschung der KV RLP berechnet hat. So liegt der Nachbesetzungsbedarf im haus- und fachärztlichen Bereich in den nächsten Jahren bei über 2.100 Arztsitzen. In der psychotherapeutischen Versorgung werden voraussichtlich rund 300 Sitze fehlen. Wie dramatisch die Situation ist, verdeutlicht die Altersstruktur in der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft: nahezu jede vierte Hausärztin bzw. jeder vierte Hausarzt (24,1 Prozent) ist mittlerweile älter als 65 Jahre. In der Fachärzteschaft liegt der Anteil der über 65-Jährigen bei 12,5 Prozent und in der Psychotherapeutenschaft bei 8,1 Prozent (Stand vom 30. Juni 2023).
Die KV RLP hat auch vor diesem Hintergrund Forderungen nach Strukturreformen formuliert. Dazu gehören unter anderem die Reform der Bedarfsplanung, eine Entbudgetierung für alle ärztlichen Fachgruppen und eine Reduzierung der Bürokratielast. Diese Strukturreformen sind Voraussetzung für verbesserte Rahmenbedingungen in der ambulanten Versorgung. Unter anderem sind zielgerichtete Maßnahmen notwendig, um die Niederlassung für ärztliche und psychotherapeutische Fachkräfte aus dem In- und Ausland attraktiv zu machen.