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SAVE THE DATE: Infoveranstaltung "Neue Zulassungsmöglichkeiten zur Versorgung vulnerabler Gruppen" (Zoom) 22. April 2026 | online

Webseminar

Für manche Patientinnen und Patienten ist es besonders schwierig, Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung zu erhalten, weil sie intellektuell beeinträchtigt sind, unter einer bestehenden Suchterkrankung leiden oder aufgrund eines erheblich eingeschränkten Funktionsniveaus sozial benachteiligt sind. 

Um diesen vulnerablen Gruppen einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber einen neuen Ermächtigungstatbestand geschaffen: Gemäß der im Februar 2025 beschlossenen Änderung der Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV) haben Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten, Ärztinnen und Ärzte nun Anspruch darauf, eine Ermächtigung zu erhalten, wenn sie besonders vulnerable Patientengruppen ambulant psychotherapeutisch oder psychiatrisch versorgen wollen. 

Die Ermächtigung wird auf Antrag vom Zulassungsausschuss erteilt. Voraussetzung für die Ermächtigung ist, dass die Antragstellende eine Kooperationsvereinbarung mit einem sozialpädiatrischen Zentrum, einem medizinischen Behandlungszentrum, einer Einrichtung der Sucht- oder Krisenhilfe, der sozialpsychiatrischen Dienste, mit einer Behinderten- oder Jugendhilfeeinrichtung, einer Suchtklinik, einer geriatrischen Einrichtung oder anderen vergleichbaren Institutionen vorweisen. Die Zulassungsausschüsse sind gehalten, Antragstellende zu ermächtigen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.

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Zielgruppen

  • insbesondere Personen, die keinen Zulassungsstatus haben
  • frisch approbierte Kammermitglieder und Berufseinsteigerinnen und -einsteiger
  • PIAs
  • niedergelassene Kammermitglieder in Privatpraxen

Zeit

Veranstaltet von

Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V.

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