Webcode 44417

Lungenkrebs-Screening

Hinweis für Zuweiserinnen und Zuweiser

Für die Zuweisung zur Lungenkrebsfrüherkennung muss keine Genehmigung beantragt werden. Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und Innere Medizin müssen zur Abrechnung der GOP 01875 und GOP 01876 EBM aber gegenüber der KV RLP nachweisen, dass sie durch Weiterbildung oder Fortbildung Kenntnisse zur Lungenkrebsfrüherkennung erworben haben.

Nachweise einsenden

Bitte senden Sie Ihre Nachweise per E-Mail an: genehmigung@kv-rlp.de

Kontakt

Service-Center
WochentagUhrzeit
MODIMIDO 7:30 – 17 Uhr
FR 7:30 – 15 Uhr

Bleiben Sie auf dem Laufenden

fliegendes Papierflugzeug

Mit KV INFO, dem Newsletter der KV RLP, sind Sie stets gut informiert.

jetzt abonnieren