Hinweis für Zuweiserinnen und Zuweiser
Für die Zuweisung zur Lungenkrebsfrüherkennung muss keine Genehmigung beantragt werden. Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und Innere Medizin müssen zur Abrechnung der GOP 01875 und GOP 01876 EBM aber gegenüber der KV RLP nachweisen, dass sie durch Weiterbildung oder Fortbildung Kenntnisse zur Lungenkrebsfrüherkennung erworben haben.
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Bitte senden Sie Ihre Nachweise per E-Mail an: genehmigung@kv-rlp.de
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