Über die Sektorengrenzen hinweg: Häufig werden Patientinnen und Patienten während einer medizinischen Behandlung sowohl ambulant als auch stationär versorgt. Um einheitliche Qualitätsstandards zu gewährleisten, bewertet die sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) anhand von Daten den gesamten Behandlungsverlauf und bezieht in ihre Analyse die beteiligten Praxen und Krankenhäuser gleichermaßen mit ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Fokus der sQS stehen Leistungen, die sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor angeboten werden, sowie sektorenübergreifende Behandlungsabläufe.
- Die sQS will sektorale Brüche überwinden – und stellt unter anderem sicher, dass Informationen zwischen Praxis und Krankenhaus effizienter fließen, die Diagnostik koordiniert erfolgt, Doppeluntersuchungen wegfallen und Kapazitäten besser ausgelastet sind.
- Die Qualität der Leistungen soll in beiden Sektoren gleich hoch sein. Daher werden sowohl ambulante als auch stationär erbrachte Leistungen qualitätsgesichert und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte nach denselben Standards beurteilt.
- Die sQS ist gesetzlich vorgeschrieben und wird ambulant aktuell für 2 medizinische Verfahren angewendet: die “Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantation (QS NET)” und die “Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI)”.
- Die erhobenen Daten müssen innerhalb vorgegebener Fristen an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) übermittelt werden. Das IQTIG wertet die Daten aus und spiegelt die Ergebnisse an die beteiligten Einrichtungen zurück.
Gesetzliche Grundlage
Die Strukturen der sQS sowie die Aufgaben der verschiedenen Einrichtungen sind hier festgelegt:
Verfahren
Beteiligte Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Fälle elektronisch dokumentieren und die Patientinnen und Patienten über Zweck und Inhalt des angewendeten Verfahrens informieren.
Mehrfach hat sich die KBV für eine Überarbeitung einzelner Indikatoren und für die Prüfung der Berechnung der Datengrundlage eingesetzt. Im Rahmen der Weiterentwicklung aller QS-Verfahren hat auch das IQTIG den Überarbeitungsbedarf im Modul Dialyse festgestellt und die vorübergehende Aussetzung empfohlen. Der G-BA folgt dieser Empfehlung mit dem Beschluss, das Verfahren QS NET für die Erfassungsjahre 2026 und 2027 auszusetzen.
Materialien
- Fragebögen, Ausfüllhinweise, Dokumentationsbögen und Co. | IQTIG
- Patientenformationen zur Datenerhebung | G-BA
Datenübermittlung*
Die Daten werden über den geschützten Mitgliederbereich der KV RLP (Menüpunkt "Quartalsabschluss") oder direkt durch die Praxissoftware übermittelt.
Lieferfristen | fallbezogene Dokumentation
| Turnus | Meldung bis | Korrekturen bis |
|---|---|---|
| 1. Quartal | 15.05. | 15.03. des Folgejahres |
| 2. Quartal | 15.08. | 15.03. des Folgejahres |
| 3. Quartal | 15.11. | 15.03. des Folgejahres |
| 4. Quartal | 28.02. des Folgejahres | 15.03. des Folgejahres |
Auswertungen des IQTIG*
Den beteiligten Praxen und Krankenhäusern sendet das IQTIG eine jährliche Gesamtauswertung zu – mit den Ergebnissen der eigenen Einrichtung im Jahresverlauf inklusive Blick auf die zugehörige Vergleichsgruppe. Zusätzlich stellt es regelmäßig Zwischenberichte zur Verfügung:
- Gesamtauswertung ab dem 31. Mai
- Zwischenberichte ab dem 15. Juli, 30. September und 31. Dezember
zu finden im Mitgliederbereich der KV RLP: Downloads > Rückmeldungen > Rückmeldeberichte DeQS
*ausgesetzt in den Erfassungsjahren 2026 und 2027
Beteiligte Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Fälle elektronisch dokumentieren, sowie die Patientinnen und Patienten über Zweck und Inhalt des angewendeten Verfahrens informieren. Zusätzlich müssen Daten zur Durchführung der Patientenbefragungen übermittelt werden.
Materialien
- Fragebögen, Ausfüllhinweise, Dokumentationsbögen und Co. | IQTIG
- Patientenformationen zur Datenerhebung | G-BA
Datenübermittlung
Die Daten werden über den geschützten Mitgliederbereich der KV RLP (Menüpunkt "Quartalsabschluss") oder direkt durch die Praxissoftware übermittelt.
Lieferfristen | fallbezogene Dokumentation
| Turnus | Meldung bis | Korrekturen bis |
|---|---|---|
| 1. Quartal | 15.05. | 15.03. des Folgejahres |
| 2. Quartal | 15.08. | 15.03. des Folgejahres |
| 3. Quartal | 15.11. | 15.03. des Folgejahres |
| 4. Quartal | 28.02. des Folgejahres | 15.03. des Folgejahres |
Lieferfristen | Datensatz zur Durchführung der Patientenbefragung
| Turnus | Meldung bis | Korrekturen bis |
|---|---|---|
| monatlich | 12. Tag des Monats | 19. Tag des Monats |
Auswertungen des IQTIG
Den beteiligten Praxen und Krankenhäusern sendet das IQTIG eine jährliche Gesamtauswertung zu – mit den Ergebnissen der eigenen Einrichtung im Jahresverlauf inklusive Blick auf die zugehörige Vergleichsgruppe. Zusätzlich stellt es regelmäßig Zwischenberichte zur Verfügung:
- Gesamtauswertung ab dem 31. Mai
- Zwischenberichte ab dem 15. Juli, 30. September und 31. Dezember
- zu finden im Mitgliederbereich der KV RLP: Downloads > Rückmeldungen > Rückmeldeberichte DeQS
Beendet
Die Datenlieferfrist für die einrichtungsbezogene Dokumentation endet rückwirkend zum 28. Februar 2025. Die Dokumentation im Jahr 2026 für das Erfassungsjahr 2025 entfällt vollständig. Alle laufenden QS-Maßnahmen werden eingestellt und es werden keine Stellungnahmeverfahren im Jahr 2026 geführt.
Kontakt
| Wochentag | Uhrzeit |
|---|---|
| MODIMIDO | 7:30 – 17 Uhr |
| FR | 7:30 – 15 Uhr |