Außerhalb der regulären Sprechstunden der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst für die ambulante ärztliche Versorgung zuständig. Er wird in Rheinland-Pfalz von uns, der KV RLP, geregelt. Grundlage ist die Bereitschaftsdienstordnung.
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So ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst organisiert
Die ambulante ärztliche Versorgung außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten ist eine gemeinsame Aufgabe aller niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinischen Versorgungszentren. Die Organisation basiert auf diesen drei Versorgungssäulen:
- telemedizinischer Dienst
- Hausbesuchsdienst
- Ärztliche Bereitschaftspraxen
Der in den Ärztlichen Bereitschaftspraxen erbrachte Bereitschaftsdienst und der Hausbesuchsdienst finden zu festen Zeiten sowie nach einem festgelegten Dienstplan statt.
Alle Erträge, die im Ärztlichen Bereitschaftsdienst durch vertragsärztliche Leistungen erwirtschaftet werden, fließen in den Betrieb der Ärztlichen Bereitschaftspraxen. Die Erträge reichen jedoch nicht aus, um die laufenden Kosten zum Beispiel für Miete und Personal zu decken. Deshalb zahlen alle zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichteten Ärztinnen und Ärzte solidarisch eine monatliche Umlage. Auch jene, die von der Verpflichtung zur Teilnahme befreit wurden, tragen die Kosten mit.
Wer am Ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnimmt
Grundsätzlich sind alle vertragsärztlich zugelassenen sowie alle niedergelassenen ermächtigten Ärztinnen und Ärzte und auch alle zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren dazu verpflichtet, am Ärztlichen Bereitschaftsdienst teilzunehmen.
Von der Verpflichtung zur Teilnahme ausgenommen sind angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie Ärztinnen und Ärzte ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. In Einzelfällen und auf Antrag kann eine Befreiung aus schwerwiegenden Gründen stattfinden.
Vom Bereitschaftsdienst befreit? Trotzdem Interesse?
Auch wenn Sie von der Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst befreit sind, können Sie Dienste übernehmen. Schreiben Sie uns in dem Fall einfach eine E-Mail und nennen Sie uns darin Ihre gewünschten Einsatzorte: poolaerzte@kv-rlp.de
Video: Bereitschaftsdienst kommt nach Hause
Zum Herunterladen und Nachlesen
Fürs Wartezimmer
- Patienteninformationen zu ePA, 116117, Grippe und mehr | KBV
Häufige Fragen
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist die vertragsärztliche Versorgung zu sprechstundenfreien Zeiten und eine gemeinsame Aufgabe aller Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in Rheinland-Pfalz.
Zur Durchführung haben sich die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte eine Bereitschaftsdienstordnung (BDO) gegeben. Auf Grundlage der BDO hat der Vorstand der KV RLP eine Richtlinie zur Bereitschaftsdienstordnung erlassen.
Mit Ihrer Zulassung geht die grundsätzliche Verpflichtung einher, am Ärztlichen Bereitschaftsdienst teilzunehmen (§ 75 Abs. 1b SGB V). Im Einzelfall können Sie als Vertragsärztin oder Vertragsarzt vom Ärztlichen Bereitschaftsdienst ganz, teilweise oder vorübergehend befreit werden.
Voraussetzung ist ein Befreiungsgrund wie zum Beispiel eine schwere Erkrankung oder ein regelmäßig niedriges Honorar im Vergleich zur Fachgruppe (§ 9 Abs. 1 und 2 Bereitschaftsdienstordnung). Liegt bei Ihnen ein solcher Befreiungsgrund vor, können Sie bei der KV RLP einen Antrag auf Befreiung vom Ärztlichen Bereitschaftsdienst stellen.
Außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten sind die Ärztlichen Bereitschaftspraxen grundsätzlich durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte besetzt.
Die genauen Dienstzeiten und Dienstlängen können Sie nach der Registrierung dem Dienstplan im Dienstplanbuchungssystem BD-Online entnehmen. Sie variieren von Ärztlicher Bereitschaftspraxis zu Ärztlicher Bereitschaftspraxis.
Öffnungszeiten
Die Ärztliche Bereitschaftspraxen ...
- Bad Kreuznach
- Hachenburg
- Idar-Oberstein
- Kaiserslautern
- Koblenz
- Landau
- Ludwigshafen
- Mainz
- Mayen
- Neustadt/Weinstraße
- Neuwied
- Pirmasens
- Simmern
- Trier
- Wittlich
- Worms
... sind geöffnet:
- MI: 14 – 22 Uhr
- FR: 16 – 22 Uhr
- SA | SO | Feiertag | Brückentag: 9 bis 22 Uhr
Die Ärztliche Bereitschaftspraxen ...
- Alzey
- Bad Dürkheim
- Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Birkenfeld
- Bitburg
- Daun
- Grünstadt
- Kandel
- Kirchheimbolanden
- Montabaur
- Nastätten
- Speyer
- Zweibrücken
... sind geöffnet:
- MI: 14 – 22 Uhr
- FR: 16 – 22 Uhr
- SA | SO | Feiertag | Brückentag: 9 – 17 Uhr
Die Ärztliche Bereitschaftspraxen ...
- Cochem
- Germersheim
- Kirchen
- Kusel
- Meisenheim
- Prüm
- Saarburg
... sind geöffnet:
- MI: 14 – 22 Uhr
- SA | SO | Feiertag | Brückentag: 9 – 17 Uhr
Es ist möglich, in der Ärztlichen Bereitschaftspraxis einen Sitzdienst oder Hausbesuchsdienst zu buchen.
Sitzdienst
Beim sogenannten Sitzdienst leisten die Ärztinnen und Ärzte ihren Dienst in der Ärztlichen Bereitschaftspraxis und führen vor Ort die Behandlung von Patientinnen und Patienten durch. In der Regel ist die Ärztliche Bereitschaftspraxis zu den Dienstzeiten mit Medizinischem Personal besetzt.
Hausbesuchsdienst
Die im Hausbesuchsdienst eingeteilten Ärztinnen und Ärzte sollen Hausbesuche in medizinisch notwendigen Fällen zu sprechstundenfreien Zeiten durchführen, soweit es sich um einen Bereitschaftsdienstfall handelt und die Patientinnen und Patienten aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sind, selbst den Sitzdienst der Ärztlichen Bereitschaftspraxis aufzusuchen. Der Hausbesuchsdienst ist in der gesamten Region überregional unterwegs, das heißt über die Grenzen der Bereitschaftsdienstbereiche hinweg.
Das Erstellen der Dienstpläne und die Verwaltung der Ärztlichen Bereitschaftsdienste erfolgt über ein Online-Dienstplanbuchungssystem, kurz BD-Online. Über BD-Online ist es möglich, digital Dienste zu buchen, zu tauschen oder abzugeben. Außerdem werden wichtige Informationen und Änderungen zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst über BD-Online per E-Mail versendet. Auch die Abrechnung der geleisteten Bereitschaftsdienste erfolgt digital in BD-Online.
Sobald Ihre Zulassung genehmigt und in unser System eingepflegt ist, erhalten Sie automatisch ein Begrüßungsschreiben mit weiteren Informationen zur Anmeldung.
Vor jeder anstehenden Dienstplanerstellung wird eine Info-E-Mail mit den Terminen und der anfallenden Dienstpflicht an die hinterlegte E-Mail-Adresse oder Faxnummer versendet. Alle Teilnehmenden erhalten dann einige Tage Zeit, selbstständig Dienste zu
übernehmen. Jede dienstverpflichtete teilnehmende Person hat ein fortlaufendes Konto, auf dem die bisher übernommenen Dienste hinterlegt werden.
Am Ende der Dienstplanerstellung werden eventuell noch unbesetzte Dienste unter Berücksichtigung der Dienstkonten unter den dienstverpflichteten Teilnehmenden verteilt. Nach der Dienstplanfreigabe können alle Dienste getauscht bzw. an Vertreterinnen und
Vertreter abgegeben werden.
Teilnehmende erhalten von der KV RLP über BD-Online eine Informations-E-Mail, in der die Termine und sonstige Informationen zur Dienstplanerstellung mitgeteilt werden. Sie läuft folgendermaßen ab:
- Zunächst wird der Feiertagsdienstplan für den jeweiligen Dienstplanzeitraum freigeschaltet. Ab der Freischaltung können Dienste gebucht werden. Jede und jeder Teilnehmende, die oder der einen oder mehrere dieser Dienste übernimmt, erhält ein Frühbucherrecht für den weiteren Vordergrunddienstplan.
- Danach erfolgt die exklusive Freischaltung des kompletten Vordergrunddienstplans für Frühbuchende. In dieser Phase ist der Dienstplan für alle anderen Ärztinnen und Ärzte, die keine Frühbuchenden sind, gesperrt. Die Frühbuchenden haben einige Tage Zeit, Dienste vor allen anderen Ärztinnen und Ärzten zu buchen. Die Anzahl der in diesem Zeitraum buchbaren Dienste ist begrenzt und von den einzelnen Bereitschaftsdienstbereichen abhängig.
- Als Nächstes erfolgt die Freischaltung des Dienstplans. Die Anzahl der buchbaren Dienste ist beschränkt und an den jeweiligen Bereitschaftsdienstbereich angepasst. Diejenigen, die sich als Frühbuchende qualifiziert haben, dürfen keine zusätzlichen Dienste über das Maximum hinaus buchen.
- Nach einigen Tagen wird die Buchungsbegrenzung für alle Ärztinnen und Ärzte aufgehoben. Auch die Frühbuchenden können zusätzliche Dienste jetzt noch buchen.
- Einige Tage später erfolgt durch das System die Vergabe der noch offenen Dienste gemäß des jeweiligen Bereitschaftsdienstanteils, falls nicht alle Dienste auf freiwilliger Basis besetzt werden konnten. Bereits selbstständig übernommene Dienste werden bei der Vergabe berücksichtigt.
- Danach wird der Dienstplan mit der Möglichkeit zur Abgabe oder zum Tausch von Diensten freigegeben. Alle KV RLP-Mitglieder werden per E-Mail über die Dienstplanfreigabe informiert. Zusätzlich erhalten alle, die im aktuellen Dienstplan stehen, eine automatisierte Nachricht mit ihren gebuchten Diensten.
Sollten Sie einmal verhindert sein, müssen Sie selbst für eine geeignete ärztliche Vertretung sorgen. Dafür steht Ihnen im Buchungssystem BD-Online eine Vertreterliste zur Verfügung. Gerne kann Sie die ärztliche Regionalleitung der jeweiligen Ärztlichen Bereitschaftspraxis und die KV RLP unterstützen. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht, eine Vertretung ztu stellen. Treten Sie den Dienst nicht an und stellen auch keine geeignete Vertretung, kann der Vorstand der KV RLP eine Aufwendungsersatzpauschale in Höhe von 1.000 Euro geltend machen (§ 10 Absatz 4 Bereitschaftsdienstordnung).
Die Vergütung der im Ärztlichen Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte gestaltet sich wie folgt:
- 65 Euro pro Stunde für Bereitschaftsdienste in den Ärztlichen Bereitschaftspraxen
- 55 Euro pro Stunde für Hausbesuchsdienste
- Umsatzbeteiligung an den erbrachten EBM-Leistungen von 25 Prozent
- an Feier- und Brückentagen: Zuschlag von 30 Prozent auf die Stundenvergütung
Damit die Umsatzbeteiligung vergütet werden kann, ist es wichtig, sich während der Bereitschaftsdienste mit den persönlichen Benutzerdaten in das EDV-System der Ärztlichen Bereitschaftspraxis einzuloggen und dort die erbrachten Leistungen (Gebührenziffern) einzugeben. Gut zu wissen: Die Umsatzvergütung wird quartalsweise – separat von der Stundenvergütung – ausgezahlt.
Damit wir die geleisteten Dienste vergüten können, müssen die Ärztinnen und Ärzte ihre Dienste nach dem Dienstende digital in BD-Online bestätigen, da erst dann feststeht, ob der Dienst vollständig erbracht oder eventuell abgebrochen wurde.
Die Abrechnung erfolgt anhand der angegebenen Dienstzeiten in BD-Online. Nachträgliche Änderungen zu Diensttausch und Dienstübernahmen sowie Informationen zu veränderten Dienstzeiten sollen bitte immer an die folgende, dafür eingerichtete E-Mail-Adresse gesendet werden: dienstverguetung@kv-rlp.de
Wenn also zum Beispiel ein ursprünglich geplanter Dienst kurzfristig aufgrund einer Erkrankung nicht persönlich geleistet werden konnte, bitten wir darum, dies ebenfalls durch die Schaltfläche "Dienst nicht angetreten" anzugeben.
Damit wir Ihnen die geleisteten Dienste vergüten können, müssen Sie Ihre Dienste nach dem Dienstende digital in BD-Online bestätigen. Erst dann steht ja fest, ob Sie den Dienst vollständig erbracht haben. Die Abrechnung erfolgt anhand der angegebenen Dienstzeiten in BD-Online.
Wenn Sie einen ursprünglich für Sie geplanten Dienst zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung nicht persönlich geleistet haben, geben Sie dies bitte durch die Schaltfläche “Dienst nicht angetreten” an.
Nachträgliche Änderungen
Wir bitten Sie, nachträgliche Änderungen wie Diensttausch, Dienstübernahmen oder veränderte Dienstzeiten immer an folgende E-Mail-Adresse zu senden: dienstverguetung@kv-rlp.de
Auszahlung
Die Auszahlung Ihrer Vergütung erfolgt jeweils zum 15. des Folgemonats. Nur Dienste, die Sie einschließlich bis zum letzten Tag des Monats in BD-Online bestätigen, werden bei der Auszahlung im Folgemonat berücksichtigt. Wenn Sie also am 31. Januar Ihren Dienst in BD-Online bestätigen, wird dieser in der Regel am 15. Februar ausgezahlt. Falls Sie diesen Dienst erst am 1. Februar bestätigen, erfolgt die Auszahlung zum 15. März.
Hierbei ist zu beachten, dass auch die Ärztliche Regionalleitung der Ärztlichen Bereitschaftspraxis Ihre Dienste für die Auszahlung freigeben muss und dafür etwas Zeit benötigt. Wir bitten Sie deshalb , Ihre Dienste zeitnah in BD-Online zu bestätigen und nicht zu sammeln, damit auch die Ärztliche Regionalleitung ausreichend Zeit hat, Ihre Dienste für die Auszahlung freizugeben.
In den Ärztlichen Bereitschaftspraxen wird dies unterschiedlich gehandhabt. Die Vorgehensweise ist daher immer mit dem betreffenden Medizinischen Personal vor Ort zu klären. In einigen Ärztlichen Bereitschaftspraxen unterstützt das Medizinische Personal direkt, während sich die Ärztinnen und Ärzte an anderen Standorten selbst um die Eingabe der Gebührenziffern kümmern.
Während des Hausbesuchsdienstes sollten die Gebührenziffern von den Ärztinnen und Ärzten bzw. von den Fahrerinnen und Fahrern über den mitgeführten Laptop in das Praxisverwaltungssystem eingetragen werden. Nach der Rückkehr vom Hausbesuch erfolgt die Datenübertragung vom Laptop auf den Praxis-PC.
Die Bereitschaftsdienstärztinnen und Bereitschaftsdienstärzte müssen Privatleistungen – wie zum Beispiel Leichenschauen – selbst liquidieren.
Die Bereitschaftsdienstumlage wird quartalsweise in einheitlicher Höhe vom Honorar aller zur Teilnahme verpflichteten Ärztinnen und Ärzte einbehalten und zur Finanzierung der Ärztlichen Bereitschaftspraxen verwendet.
Sie beträgt für einen vollen Versorgungsumfang 870 Euro pro Quartal. Bei vorhandenen angestellten Ärztinnen und Ärzten ohne Leistungsbeschränkung werden auch diese entsprechend ihres Anstellungsfaktors dem Anstellenden angerechnet (§ 11 Abs. 1 Satz 7 Bereitschaftsdienstordnung).
Die Bereitschaftsdienstumlage wird zum Beispiel für die Miete der Räumlichkeiten, die Ausstattung, das Personal und die Dienstfahrzeuge verwendet.
Kontakt
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| MODIMIDO | 7:30 – 17 Uhr |
| FR | 7:30 – 15 Uhr |