Sie arbeiten am Krankenhaus, absolvieren gerade Ihre Weiterbildung oder sind woanders ärztlich tätig ? Als Ärztin oder Arzt können Sie bei uns in Rheinland-Pfalz im Ärztlichen Bereitschaftsdienst mitarbeiten – auch ohne Mitglied der KV RLP zu sein.
So wird Ihr Einsatz vergütet
Wie alle im Ärztlichen Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte erhalten Sie für jeden Einsatz eine Vergütung – diese beträgt aktuell:
- 65 Euro pro Stunde für Sitzdienste in den Ärztlichen Bereitschaftspraxen
- 45 Euro pro Stunde für Hausbesuchsdienste
- Umsatzbeteiligung an den erbrachten EBM-Leistungen von 25 Prozent im Sitzdienst und 50 Prozent im Hausbesuchsdienst
- an Feier- und Brückentagen: Zuschlag von 30 Prozent auf die Stundenvergütung
Hier kann es für Sie losgehen – unsere Ärztlichen Bereitschaftspraxen
- Alzey
- Bad Dürkheim
- Bad Kreuznach
- Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Birkenfeld
- Bitburg
- Cochem
- Daun
- Germersheim
- Grünstadt
- Hachenburg
- Idar-Oberstein
- Kaiserslautern
- Kandel
- Kirchen
- Kirchheimbolanden
- Koblenz
- Kusel
- Landau
- Ludwigshafen
- Mainz
- Mayen
- Meisenheim
- Montabaur
- Nastätten
- Neustadt an der Weinstraße
- Neuwied
- Pirmasens
- Prüm
- Saarburg
- Simmern
- Speyer
- Trier
- Wittlich
- Worms
- Zweibrücken
So steigen Sie ein
Damit Sie im Ärztlichen Bereitschaftsdienst starten können, benötigen wir zunächst diese Unterlagen von Ihnen. Bitte senden Sie sie per Post bei uns ein:
- ausgefüllten Erhebungsbogen
- amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde (Beglaubigung nicht älter als 3 Monate)
- aktueller Nachweis über private Berufshaftpflichtversicherung für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst
Zum Herunterladen und Ausfüllen
Unsere Anschrift
KV RLP
Postfach 2567
55015 Mainz
Häufige Fragen
Nachdem wir Ihre Unterlagen und alle nötigen Voraussetzungen geprüft haben und auch die Ärztliche Regionalleitung der jeweiligen Ärztlichen Bereitschaftspraxis zugestimmt hat, fordern wir Ihre Sozialversicherungsunterlagen an. Sobald uns diese vollständig vorliegen, senden wir Ihnen Ihren Dienstvertrag zur Unterschrift zu.
Nachdem der von Ihnen unterschriebene Dienstvertrag bei uns eingegangen ist, schalten wir Sie in unserem Dienstplanbuchungssystem BD-Online für die Übernahme von Bereitschaftsdiensten frei. Bitte geben Sie uns ein wenig Zeit, um alle diese Schritte abzuschließen. Danach kann es aber dann direkt für Sie losgehen.
Außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten sind die Ärztlichen Bereitschaftspraxen grundsätzlich durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte besetzt.
Die genauen Dienstzeiten und Dienstlängen können Sie nach der Registrierung dem Dienstplan im Dienstplanbuchungssystem BD-Online entnehmen. Sie variieren von Standort zu Standort.
Jede Ärztliche Bereitschaftspraxis ist so ausgestattet:
- Formulare einer Arztpraxis
- Sprechstundenbedarf
- EKG
- Notfallkoffer mit Inhalt nach DIN 13232 (bzw. die jeweils aktuelle Fassung) für Erwachsene und Kinder
- Sauerstoffflasche
- Verbandskasten nach DIN 13157 (bzw. die jeweils aktuelle Fassung)
- Blutzuckermessgerät
- Urinteststreifen
- Blutdruckmessgerät
- Otoskop
- Reflexhammer
- Stethoskop
- Fieberthermometer
- Chirurgisches Einmalbesteck für kleine Chirurgie
- Defibrillator (wird empfohlen)
Außerdem ist jede Ärztliche Bereitschaftspraxis in der Regel mit einer qualifizierten nicht-ärztlichen Fachkraft besetzt. Für Hausbesuchsdienste stehen für gewöhnlich Fahrerinnen und Fahrer sowie ein Dienstfahrzeug zur Verfügung.
Falls im Hausbesuchsdienst kurzfristig Fahrdienstpersonal ausfällt, kann es sein, dass Sie selbst fahren müssen. Es ist deshalb erforderlich, dass alle im Hausbesuchsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte eine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein Klasse B) haben und körperlich sowie gesundheitlich in der Lage sind, im Fall der Fälle ein Kraftfahrzeug selbst sicher zu führen.
Ja. Im Ärztlichen Bereitschaftsdienst benötigen die Ärztinnen und Ärzte den eHBA. Dass jede Ärztin und jeder Arzt den eHBA nutzt, ist eine gesetzliche Vorgabe.
Vor Ihrem ersten Dienst muss der eHBA einmalig im Praxissystem einer Ärztlichen Bereitschaftspraxis aktiviert werden. Hierfür steht Ihnen unsere EDV-Betreuung zur Verfügung:
| Wochentag | Uhrzeit |
|---|---|
| MODIMIDOFR | 8 – 16 Uhr |
Sie sind auf freiwilliger Basis im Ärztlichen Bereitschaftsdienst tätig und somit selbstständig.
Da wir als KV RLP Trägerin der Ärztlichen Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz sind und die Dienste auch von uns vergütet werden, ist es notwendig, mit Ihnen einen Dienstvertrag zur Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst abzuschließen.
Der Dienstvertrag kann innerhalb einer Frist von einem Monat zum Monatsende ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen.
Wichtig
Bei Ihrem Dienstvertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag zur Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst. Ihre Tätigkeit für die KV RLP erfolgt auf freiwilliger Basis. Es gibt keine Verpflichtung, regelmäßig am Ärztlichen Bereitschaftsdienst teilzunehmen oder eine bestimmte Dienstanzahl in einem vorgegebenen Zeitraum abzuleisten.
Kontakt
| Wochentag | Uhrzeit |
|---|---|
| MODIMIDO | 7:30 – 17 Uhr |
| FR | 7:30 – 15 Uhr |