Übersicht
Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie konkretisiert Umfang und Dauer der häuslichen Krankenpflege sowie die Genehmigung durch die GKV. Weiterhin regelt sie die Zusammenarbeit zwischen den vertragsärztlich Tätigen und den durchführenden ambulanten Pflegediensten.
Die häusliche Krankenpflege umfasst unter anderem die medizinisch notwendige Grundpflege, die Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.
Folgende Produkte müssen die ambulanten Pflegedienste für die Durchführung ihrer Leistungen bereitstellen: