Medizinische Rehabilitation soll bleibende alltagsrelevante Einschränkungen der Funktionsfähigkeit sowie eine Verschlimmerung oder Chronifizierung einer Erkrankung vermeiden. Rehabilitationsmaßnahmen dienen dazu, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.
Übersicht
Die Rehabilitations-Richtlinie konkretisiert die Maßnahmen zur Wiedereingliederung einer kranken, körperlich oder geistig behinderten oder von Behinderung bedrohten Person in das berufliche und gesellschaftliche Leben zu Lasten der GKV.
Jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt kann medizinische Rehabilitation verordnen.
Vertragspsychotherapeuten können bei bestimmten Diagnosen Verordnungen ausstellen.
Maßnahmen zu Lasten der GKV
Maßnahmen zu Lasten eines Rentenversicherungsträgers
Die Anträge für medizinische Rehabilitations-Maßnahmen zu Lasten eines Rentenversicherungsträgers müssen von der Patientin bzw. dem Patienten beim jeweiligen Versicherungsträger angefordert werden.