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Sprechstundenbedarf (SSB)

Der Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst Artikel, darunter Arzneimittel, Verbandmittel und Hilfsmittel, die im Rahmen der ambulanten Behandlung in der Praxis oder bei Notfällen bzw. zur Sofortbehandlung benötigt werden.

Übersicht

In der auf Landesebene zwischen den Krankenkassen und der KV RLP getroffenen Vereinbarung sind die Voraussetzungen für die Verordnung zu Lasten des SSB konkretisiert. Die Anlage 1 zur Vereinbarung ist als Sachverzeichnis eine Hilfestellung zur Verordnungsfähigkeit einzelner Artikel oder Artikelgruppen.

Weitere Informationen und Materialien finden Sie hier: Impfen | Impfstoffinventur

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