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EBM-Änderungen: Neue GOP 01615 für formlose Bescheinigung für KrankenhausbegleitungWirksam: 1. Juli 2023 | 643. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Neue GOP 01615 im Abschnitt 1.6 EBM für die Feststellung der medizinischen Notwendigkeit einer Mitaufnahme einer Begleitperson im Vorfeld einer nicht geplanten Krankenhausbehandlung und formlose Bescheinigung gemäß § 3 Abs. 2 der Krankenhausbegleitungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
  • Die GOP 01615 ist mit 30 Punkten bewertet und einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.

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